Beide Wege sind notwendig und wichtig!

17.05.2015

Die Tagung des Finanzausschusses des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB) in Coesfeld hat bei einigen Ratsfraktionen zu einer Diskussion darüber geführt, ob eine Änderung des kommunalen Finanzausgleiches in NRW nur durch Gespräche mit der Landesregierung oder gleichzeitig auch auf dem Klagewege erreicht werden soll.  

Die Landesregierung weiß natürlich, dass die Kommunen unterfinanziert sind. Das ist schließlich kein Geheimnis. Bekannt ist seit langem, dass die Städte und Gemeinden in NRW im Vergleich zu den anderen im übrigen Bundesgebiet die höchsten Verschuldungen, die geringsten Investitionen, die höchsten Steuersätze und die höchste Kommunalquote (Aufgaben übertragen bekommen) haben. Trotzdem reagiert die Landesregierung nicht auf diese allgemeine Unterfinanzierung der Kommunen und pocht darauf, dass die Leistungsfähigkeit des Landes begrenzt sei.

Ab 2011 hat das Land den Finanzausgleich unter den Kommunen so geändert, dass Coesfeld jedes Jahr etwa 2,4 Mio. € weniger zur Verfügung hat. In den Jahren von 2011 bis einschl. 2015 sind das somit weit über 10 Mio. €. Was hätten wir alles damit für die Menschen in Coesfeld machen können? Den Ausbau der Tageseinrichtungen für Kinder oder die Verbesserung der Straßeninfrastruktur oder den weiteren Abbau unser Schulden.    

Der Finanzausschuss des StGB hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass die immer wieder kritisierte Unterfinanzierung nun auch mit einem Gutachten belegt werden soll. Dafür habe ich mich persönlich sehr eingesetzt. Wir wollen die Verfassungswidrigkeit der Unterfinanzierung gemeinsam mit dem Städtetag und dem Landkreistag feststellen lassen.

Da die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen SPD und Grüne in Düsseldorf seit Jahren absolut keine Anzeichen für eine Änderungsabsicht zeigen, die Unterfinanzierung zu beheben, ist m.E. auch der Klageweg weiter zu beschreiten. Das ist die eine Seite.

Gleichzeitig bin ich – wie bisher auch von mir persönlich praktiziert – für intensive Gespräche mit der Landesregierung und den Fraktionen im Landtag. Das ist die zweite Seite zur Durchsetzung der kommunalen Interessen.

Einen alleinigen Ausstieg aus der Klagegemeinschaft von etwa 70 Städte und Gemeinden schwächt die Kommunen und ist ein völlig falsches Signal. Ein solcher Schritt kann nur landespolitisch motiviert sein. Coesfelder-Interessen entspricht das nicht.

Ihr Heinz Öhmann

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