17.05.2015
Die Tagung des Finanzausschusses des Städte- und
Gemeindebundes NRW (StGB) in Coesfeld
hat bei einigen Ratsfraktionen zu einer Diskussion darüber geführt, ob eine
Änderung des kommunalen Finanzausgleiches in NRW nur durch Gespräche mit der
Landesregierung oder gleichzeitig auch auf dem Klagewege erreicht werden soll.
Die Landesregierung weiß natürlich, dass die Kommunen unterfinanziert
sind. Das ist schließlich kein Geheimnis. Bekannt ist seit langem, dass die
Städte und Gemeinden in NRW im Vergleich zu den anderen im übrigen Bundesgebiet
die höchsten Verschuldungen, die geringsten Investitionen, die höchsten
Steuersätze und die höchste Kommunalquote (Aufgaben übertragen bekommen) haben.
Trotzdem reagiert die Landesregierung nicht auf diese allgemeine
Unterfinanzierung der Kommunen und pocht darauf, dass die Leistungsfähigkeit
des Landes begrenzt sei.
Ab 2011 hat das Land den Finanzausgleich unter den Kommunen
so geändert, dass Coesfeld jedes Jahr etwa 2,4 Mio. € weniger zur Verfügung
hat. In den Jahren von 2011 bis einschl. 2015 sind das somit weit über 10 Mio.
€. Was hätten wir alles damit für die Menschen in Coesfeld machen können? Den Ausbau der Tageseinrichtungen für Kinder
oder die Verbesserung der Straßeninfrastruktur oder den weiteren Abbau unser Schulden.
Der Finanzausschuss des StGB hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass
die immer wieder kritisierte Unterfinanzierung nun auch mit einem Gutachten
belegt werden soll. Dafür habe ich mich persönlich sehr eingesetzt. Wir wollen
die Verfassungswidrigkeit der Unterfinanzierung
gemeinsam mit dem Städtetag und dem Landkreistag feststellen lassen.
Da die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen SPD und Grüne in Düsseldorf seit Jahren absolut keine Anzeichen für eine Änderungsabsicht zeigen, die Unterfinanzierung zu beheben, ist m.E. auch der Klageweg weiter zu beschreiten. Das ist die eine Seite.
Gleichzeitig bin ich – wie bisher auch von mir persönlich praktiziert – für intensive Gespräche mit der Landesregierung und den Fraktionen im Landtag. Das ist die zweite Seite zur Durchsetzung der kommunalen Interessen.
Einen alleinigen Ausstieg aus der Klagegemeinschaft von etwa 70 Städte und Gemeinden schwächt die Kommunen und ist ein völlig falsches Signal. Ein solcher Schritt kann nur landespolitisch motiviert sein. Coesfelder-Interessen entspricht das nicht.
Ihr Heinz Öhmann
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